Sie sind hübsch anzusehen, die gefärbten Ostereier, die der Handel anbietet. Und sie ersparen die Arbeit des Selber-Färbens. Aber Vorsicht ist geboten. Die schon gefärbt gekauften Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen und lassen nicht mehr erkennen, aus welcher Art von Hühnerhaltung sie stammen. Hinter der bunten Oberfläche verbergen sich oft Eier aus Käfighaltung – so die übereinstimmende Warnung von Tierschützern wie Verbraucherschützern.
Wer dem Leid der in Käfigen untergebrachten Legehennen – auch die Umstellung auf die neuen „Kleingruppenkäfige“ zum Jahresanfang hat keine wirkliche Verbesserung für die Tiere ergeben -entgegentreten will, sollte generell auf Eier der Kategorie 3 verzichten. Und wenn es denn zu Ostern doch gefärbte Eier sein sollen, sollte man sich aus Tierschutzgründen lieber selber ans künstlerische Werk machen. Spaß bei der Bemalung und gutes Gewissen beim Verzehr sind der Lohn.
Der „Eier-Code“:
Seit der Einführung der Kennzeichnungspflicht im Jahr 2004 tragen Eier einen Code. Die erste Ziffer steht für das Haltungssystem:
0 = Eier aus ökologischer Erzeugung
1 = Eier aus Freilandhaltung
2 = Eier aus Bodenhaltung
3 = Eier aus Käfighaltung
Also: Augen auf beim Eierkauf!

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