Ohne Debatte hat der Deutsche Bundestag heute den sog. Tierschutz-TÜV beschlossen. Danach müssen neue Ställe für Nutztiere künftig Prüf- und Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Einzelheiten müssen noch in einer Verordnung geregelt werden. Die Neuregelung (ab 2012) gilt zunächst für Stalleinrichtungen von Legehennen.

Während der Deutsche Bauernverband das Gesetz kritisierte, wurde es von Tierschutzverbänden ausdrücklich begrüßt. In einer vom Deutschen Tierschutzbund verbreiteten Erklärung heißt es, die Änderung des Tierschutzgesetzes sei auch zurückzuführen auf den Druck der Allianz für Tiere, der neben dem Tierschutzbund und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auch die Schweisfurth-Stiftung und der Bundesverband der Verbraucherzentrale angehören. Die gesetzlichen Neuerungen seien eine gute Grundlage, die Haltungsbedingungen der Tiere in der Landwirtschaft grundlegend und nachhaltig zu verbessern. Ziel soll sein, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene Stalleinrichtungen für alle Nutztiere in Verkehr gebracht werden dürfen.


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